|
Satzung
Der Jugendchor Busenberg wurde am 16.9.1994 gegründet. Seine Mitglieder kommen nicht nur aus Busenberg und Schindhard, sondern aus
zahlreichen umliegenden Orten (Dahn, Erfweiler, Fischbach, Schönau,...). Fahrgemeinschaften sind daher in der Regel kein Problem.
Der Jugendchor wird begleitet von einer Instrumentalgruppe, bestehend in erster Linie aus Keyboard, Gitarren, Flöten und Kontrabassklangbausteinen. Weitere Instrumente wie z.B.: Congas, Bongo, Geige, Saxophon, Trompete, Klarinette kommen ggf. zum Einsatz.
Es gibt keine Altersbegrenzung. Da es sich um einen Jugendchor handelt, orientieren sich die Anforderungen immer auc19.12.2008 ist daher zu überdenken:
1. Bin ich alt genug, um Proben bis 22.00 Uhr konzentriert und aktiv durchzuhalten?
2. Kann ich so gut lesen, dass ich selbständig und problemlos neu19.12.2008
3. Halte ich es ohne Probleme aus, zwei Stunden lang ruhig zu stehen?
4. Bin ich so jung geblieben, dass ich an Chorwochenenden teilnehmen (Matratzenlager, Mehrbettzimmer) und mich mit Kindern und Jugendlichen gut arrangieren kann?
1. Stimmgruppen
Der Chor gliedert sich in verschiedene Stimmgruppen:
1.1 Vorchor der Newcomer : Alle Neueinsteiger werden zu einem Vorchor zusammengefasst (vgl. 2.1!).
1.2 Oldies : Bei ausreichender Kondition, entsprechendem Können und Alter wird der „Newcomer“ aus dem Vorchor in den Hauptchor berufen. Die Zeit als Oldie dient der Orientierung und Zuordnung zu einer endgültigen Stimmlage (Sopran/ Alt/ Tenor/ Bass)
1.3 Super-Oldies=Sopran II : Dem Sopran II gehören weibliche Stimmen an, die hoch singen können.
1.4 Sopran I : Dem Sopran I gehören weibliche Stimmen an, die besonders hoch singen können.
1.5 Freaks : Den Freaks gehören alle Knabenstimmen an.
1.6 Alt : Dem Alt gehören weibliche Stimmen an, die tief singen können.
1.7 Tenor : Dem Tenor gehören Männer an, die hoch singen können.
1.8 Bass : Der Bass bildet die tiefste Chorstimme.
2. Proben
2.1 Die Newcomer proben freitags von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr in der GS Busenberg. Diese Probe entfällt jedoch während der zur Zeit andauernden Elternzeit von Monika Mann; es finden nur Gesamtproben (19.45-22.00 Uhr) statt.
2.2 Oldies, Sopran I/II, Freaks, Alt, Tenor, Bass und die Instrumente treffen sich freitags von 19.45 Uhr bis 22.00 Uhr in der Kirche in Busenberg.
2.3 Die Newcomer haben zwar eine eigene Probe, sind aber Bestandteil des Jugendchores. Das heißt, dass an Auftritten selbstverständlich alle Stimmgruppen teilnehmen. Generalproben finden daher immer gemeinsam statt. Da die berufstätigen Chormitglieder nicht schon um 18.00 Uhr anwesend sein können und um diese Uhrzeit auch keine annehmbare Räumlichkeit zur Verfügung steht, finden diese Generalproben immer freitags von 19.45 Uhr bis 22.00 Uhr in der Kirche statt. An diesen Tagen entfällt dann die Probe um 18.00 Uhr.
2.4 Für die Proben gilt grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Dies gilt auch dann, wenn man bei einem anstehenden Auftritt nicht dabei sein kann, da einstudierte Lieder bei nachfolgenden Konzerten zum Vortrag kommen. (Vgl. Abschnitt 9!)
3. Aufgabenbereiche
Seine Aufgabe sieht der Chor vor allem in der musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten in der Pfarrei Busenberg-Schindhard (z.B. Osternacht, Sternsingen, Erstkommunion, Firmung). Darüber hinaus finden über das Jahr verteilt – teilweise auch auswärts - zahlreiche Auftritte statt (z.B.: Konzerte, Jugend-Kreuzweg, Taizé-Gebet oder anderer Gottesdienste). Über die musikalische Gestaltung von Hochzeiten entscheidet im Einzelfall jeweils der Vorstand. Da im Vordergrund nie der finanzielle Aspekt stehen soll, wird die Gestaltung einer Hochzeitsmesse nur dann übernommen, wenn zwischen Chormitgliedern und Brautpaar ein wirklich persönlicher Kontakt besteht. Gleiches gilt für ähnliche Anfragen. So soll vermieden werden, dass der Jugendchor zur Konsumware wird und die Chormitglieder im Sommer durch allzu häufige Auftritte die Lust am Singen verlieren.
Honorare werden grundsätzlich nicht verlangt. Wir singen nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern zum eigenen Spaß. Bei privaten Engagements sollten jedoch zumindest die Fahrtkosten erstattet werden. Das „ersungene“ Geld fließt jeweils der gemeinsamen Chorkasse zu, um gemeinschaftliche Unternehmungen sponsern zu können.
4. Der Vorstand
4.1 Aufgaben
Der Vorstand trifft sich je nach Bedarf (ca. alle sechs Wochen), um organisatorische und inhaltliche Aufgaben bzw. Anliegen zu besprechen und zu lösen. Die jeweiligen Stimmsprecher sind Ansprechpartner, aber auch Informationsquelle der Chormitglieder. Sie sollten unbedingt Meinungen einholen, um so Stimmungen des gesamten Chores vertreten und weitergeben zu können. Bei besonderen Aktionen übernehmen die Vorstandsmitglieder besondere Aufgaben wie z.B. die Vorbereitung von Workshops, das Formulieren von Gottesdienst-Texten, das Organisieren eines Picknicks...
Der 1. Vorstand hat darüber hinaus v.a. die Aufgaben, den Jugendchor in der Öffentlichkeit zu repräsentieren, zu Vorstandssitzungen einzuladen und - falls erforderlich – Telefonketten zu veranlassen. Wenn Entscheidungen sehr schnell getroffen werden müssen, berät er sich mit der Chorleitung.
4.2 Zusammensetzung
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) zwei gewählten Vertretern jeder Stimmgruppe:
Im Rahmen der jährlichen Vollversammlung wählt jede Stimmgruppe in geheimer Wahl jeweils für die Dauer eines Jahres zwei Vertreter. Wahlberechtigt sind alle Chormitglieder ab dem Zeitpunkt ihrer Einschulung. Zunächst werden Kandidaten vorgeschlagen und öffentlich notiert. Danach können auf jedem Stimmzettel bis zu zwei Namen angegeben werden. Bei Gleichstand kommt es zur Stichwahl. Von dem Personenkreis der gewählten Stimmenvertreter wird durch geheime Wahl (pro Stimmzettel ein Name) der 1. Vorstand ermittelt.
b) berufenen Mitgliedern: Im Regelfall werden je ein Kassenwart, Schriftführer, Notenwart, Instrumentenwart und Pressesprecher bestimmt, die zugleich in den Vorstand berufen werden.
c) Chorleitung und Pfarrer
5. Mitgliedsbeitrag
In seiner Sitzung vom 13.9.2003 hat der Vorstand einen Mitgliedsbeitrag beschlossen.
Dieser ist wie folgt gestaffelt:
|
Jahresbeitrag: |
macht monatlich: |
Vorschüler |
0 € |
0 € |
Grundschüler |
7,20 € |
0,60 € |
Schüler der weiterführenden Schulen |
9,60 € |
0,80 € |
Studenten/Azubis |
9,60 € |
0,80 € |
Erwachsene |
19,20 € |
1,60 € |
Um die zum Jahreswechsel und zu Schulbeginn eh strapazierte Familienkasse nicht weiter zu belasten, wird der Jahresbeitrag (Mai bis April) jährlich zum 1. Mai eingesammelt. Stichtag für die Beitragsregelung ist daher der 1. Mai. Dies bietet den Chormitgliedern außerdem die Möglichkeit, sich die Mitgliedschaft zu Ostern schenken zu lassen. Der Mitgliedsbeitrag wird aus organisatorischen Gründen nicht monatlich, sondern als Jahresbeitrag eingesammelt. Wer bar bezahlen möchte, kann dies vor oder nach der Probe beim Kassenwart tun. Bei Überweisungen bitte unbedingt den Namen des Chormitglieds angeben! Die Bankverbindung lautet:
Volksbank Dahn (BLZ 542 912 00), Konto-Nr.: 50.401 463;
Fallbeispiel 1:
Kommt ein Chormitglied nach den Sommerferien in die 5. Klasse, so zählt es dennoch für das ganze Jahr als „Grundschüler“. Entsprechendes gilt für die übrigen Altersstufen.
Fallbeispiel 2:
Tritt ein Drittklässer nach seiner Erstkommunion in den Jugendchor ein, so entrichtet er nur für die Monate Mai bis Dezember seinen Beitrag.
6. Notenmaterial
Finanziell wird der Jugendchor von der Pfarrei Busenberg-Schindhard getragen. Das Notenmaterial kann daher kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Um die Noten abheften zu können, benötigt jedes Chormitglied eine Chormappe, d.h. einen Büro-Ordner mit zwei Lochungen. Von der Pfarrei erhält jedes Mitglied für Auftritte einen Eckspanner, also eine schmale Chormappe.
Die benötigten Notenblätter werden jeweils in der Probe ausgeteilt. Die Chor- und Instrumental-Sätze sind eigens für den Jugendchor Busenberg arrangiert. Entsprechend dem Urheberrecht dürfen sie daher nur vom Jugendchor Busenberg aufgeführt werden. Um den dem Jugendchor eigenen Stil bewahren zu können, wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es untersagt ist
1. Notenmaterial des Jugendchores an Dritte weiterzugeben;
2. Notenmaterial des Jugendchores ohne Rücksprache und ausdrückliches Einverständnis der Chorleitung anderweitig zu nutzen oder aufzuführen.
In Ausnahmefällen ist unbedingt Rücksprache zu halten mit der Chorleitung.
7. Chorkleidung
Äußeres Erkennungszeichen des Jugendchores stellt die Kleidung dar: blaue Jeans und Chor-Shirt mit „Kirchi“, unserem Logo. T-Shirt (7,50 €) und Sweat-Shirt (12,50 €) können gegen Zahlung von insgesamt 20 Euro erworben werden. Es gibt auch Second-Hand-Ware. Außerdem kann ein „Chor-Schal“ erworben werden (Niki-Tuch: 2,50 €; Schal: 3 €; Tuch: 3,50 €). Unsere „Kleiderkammer“ befindet sich in der Sakristei, wo vor oder nach einer Gesamtprobe die Kleidungsstücke erhältlich sind.
8. Das Internet
Der Jugendchor besitzt eine eigene Homepage, von der u.a. aktuelle Informationen abgerufen werden können: www.Jugendchor-Busenberg.de (Web-Master: Johannes Pfeiffer).
Mehr als die Hälfte aller Chormitglieder ist durch das Internet mit der Adresse Jugendchor_Busenberg@web.de vernetzt. Auf diesem Weg werden z.B. Liedpläne und Terminänderungen schnell und zuverlässig bekannt gegeben. Über diese Adresse ist es auch möglich, der Chorleitung oder Vorstandsmitgliedern Informationen direkt zukommen zu lassen (z.B. für eine Chorprobe abmelden). Um in den Postverteiler zu kommen, ist bei der Anmeldung das entsprechende Feld auszufüllen. Die eMail-Adresse wird nur zu Chorzwecken genutzt.
9. Erwartungen
9.1 In einer Gemeinschaft ist es unbedingt notwendig, dass man sich aufeinander verlassen kann. So ist es für das Miteinander besonders wichtig, dass man die Sache ernst nimmt. So sollte sich jedes Chormitglied pünktlich, mit ausreichendem Ernst, aber auch mit Frohsinn zu den Proben und Auftritten einfinden. Die regelmäßige Teilnahme an Proben und Auftritten wird vorausgesetzt. Kann man einmal nicht kommen oder mitmachen, genügt eine mündliche Entschuldigung bei der Schriftführerin (auch per eMail möglich), die eine Anwesenheitsliste führt. Dies soll nicht der Gängelung dienen; es ist vielmehr als ein Zeichen der Kameradschaft und Fairness zu betrachten, wenn man sich rechtzeitig entschuldigt. In der Anwesenheitsliste werden folgende Kürzel verwendet: „ Ö “ für „anwesend“, „e“ für „entschuldigt“, „ne“ für „nachträglich entschuldigt“ und „/“ für „fehlt unentschuldigt“.
9.2 Der Jugendchor ist stolzer Besitzer von Instrumenten und zahlreichen Noten. Diese müssen vor und nach jeder Probe, sowie zu den Auftritten geschleppt werden. Auch wenn nicht jeder auf diesen Instrumenten musiziert, so profitiert doch der ganze Chor von ihrem Einsatz. Es wird deshalb erwartet, dass auch alle Chormitglieder beim Auf- und Abbau mit anpacken.
9.3 Über das Jahr verteilt finden zahlreiche Veranstaltungen statt, die nicht nur der musikalischen Weiterentwicklung, sondern auch der Gemeinschaftsbildung dienen (z.B.: Chorwochenenden, Jahresfahrt). Die Teilnahme an den gemeinschaftlichen Aktionen ist daher ausdrücklich erwünscht.
9.4 Schön miteinander musizieren kann man nur dann, wenn man sich kennt, sich versteht, wenn die anderen wissen, wo sie dran sind. So wäre es wunderbar, wenn wir folgenden Liedtext in die Tat umsetzen könnten:
Aufsteh'n, aufeinander zugeh'n und sich nicht entfernen,
wenn wir etwas nicht versteh'n! |
Solltest du dich dennoch aus irgendeinem Grund einmal vom Jugenchor verabschieden müssen, so tu dies doch bitte nicht lautlos. - Ein Anruf oder eine eMail genügt.
Schlusswort
Wir hoffen, dir mit diesem Brief einige wichtige Informationen gegeben zu haben. Falls du noch weitere Fragen hast, darfst du dich gerne an uns wenden.
Es wäre schön, wenn du im Jugendchor Busenberg mitsingen und unsere unterschiedlichen Aktionen unterstützen würdest. Besonders empfehlen können wir dir unsere Chorwochenenden; sie dienen nicht nur intensivem Proben, sondern immer auch dazu, dass wir uns im Chor noch besser kennenlernen.
In diesem Sinn: Herzlich willkommen!
Stand: Dezember 2003
|